Leistungen
Alle Mietpreise verstehen sich inklusive Haftpflichtversicherung und Vollkaskoschutz:
- REISEMOBILE mit 1500,00 Euro Selbstbeteiligung pro Schadenfall;
- CARAVANS mit 1500,00 Euro Selbstbeteiligung pro Schadenfall;
- Teilkasko mit 500,00 Euro Selbstbeteiligung pro Schadenfall.
Servicepauschale
Eine Servicepauschale wird generell pro Miete erhoben. Diese beinhaltet folgende Leistungen:
- gefüllter Frischwassertank, gefüllte Gasflasche, Toilettenchemie, Einweisung in das Fahrzeug, Innenraumreinigung bei Rücknahme.
Die Servicepauschale beträgt 220,00 Euro. Eine Außenreinigung ist kostenfrei.
Zzgl. kommt bei Mietung mit Tier eine Tierpauschale von 75,00€ noch dazu.
Kilometerbegrenzung
bis 14 Tage Mietzeit 200km/Tag frei
bis 21 Tage Mietzeit 250km/Tag frei
ab 21 Tage Mietzeit Kilometer frei
Übernahme und Rückgabe
Die Fahrzeuge können Montag bis Freitag zwischen 14:00 und 17:00 Uhr übernommen werden (andere Übernahmezeiten nach telefonischer Vereinbarung). Die Rückgabe ist Montag bis Freitag 07:00 bis 10:00 Uhr möglich. Übernahme- und Rückgabetag gelten als 1 Tag, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir eventuelle Schadensansprüche, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen verspäteter Übernahme geltend machen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass an Sonn -und Feiertagen keine Übernahme bzw. Rückgabe stattfinden kann. Planen Sie für die Übergabe des Fahrzeuges gut eine Stunde Zeit ein, denn wir möchten mit Ihnen eine ausführliche und gründliche Einweisung durchführen.
Wir empfehlen Ihnen auch das Übergabeprotokoll vor Unterzeichnung gemeinsam mit dem einweisenden Mitarbeiter sorgfältig durchzugehen.
Um die Reservierungswünsche aller Mieter pünktlich und zuverlässig bedienen zu können, ist es wichtig, dass die Fahrzeuge vereinbarungsgemäß zurückgegeben werden.
Wir bitten Sie daher, die vereinbarte Rückgabe nicht zu überschreiten. Der Rückgabezeitpunkt und der Zustand des Fahrzeuges werden gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Mietstation auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt.
Bei Überziehung des vereinbarten Rückgabezeitpunktes um mehr als 59 Minuten wird pro Stunde 26,00 Euro maximal der Tagespreis pro Überziehungstag berechnet.
- Vorzeigen eines gültigen Personalausweises sowie des Führerscheines im Original bei Abholung des Fahrzeuges
- Persönliches Erscheinen des Mieters bei Abholung des Fahrzeuges
- Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben
- In den Fahrzeugen ist das Rauchen nicht gestattet
- Das Wohnmobil muss besenrein und müllfrei zurückgebracht werden
Kaution
Bei Übergabe muss für Wohnmobile oder Caravans jeweils eine Kaution in Höhe von 1500,00 Euro hinterlegt werden. Die Kaution wird zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges auf einer Checkliste bestätigt.
Reservierungs- und Zahlungsbedingungen
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und nach Zahlung der Anzahlung in Höhe von 200,00 Euro verbindlich.
Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis muss bis 21 Tage vor Reiseantritt bezahlt werden.
Die Kaution wird bei Übergabe des Fahrzeuges fällig und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges erstattet oder mit eventuellen Schäden verrechnet. Reservierungen sind nur nach Fahrzeuggruppen möglich.
Mindestalter
Das Mindestalter des Mieters und Fahrers beträgt 21 Jahre. Führerscheinbesitz der Klasse III bzw. der neuen Klasse B seit mindestens einem Jahr für die Fahrzeuggruppe 1-3.
Bitte beachten Sie, dass für den Caravan ein entsprechend erweiterter Führerschein erforderlich ist. Die für die jeweilige Fahrzeugklasse zutreffende Fahrererlaubnis muss seit mindestens einem Jahr bestehen.
Für die Anmietung benötigen zudem einen gültigen Personalausweis.
Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises zu zahlen:
- bis zu 50 Tagen 10%;
- 49 bis 15 Tage 50%;
- weniger als 15 Tage 80%;
- am Tag der Anmietung oder bei Nichtannahme 95%
In vielen Fällen kann sich der Mieter gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten durch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung schützen.
Die genauen Bedingungen für diese Versicherung entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Die Unterlagen erhalten Sie mit Vertragsabschluss.
Ersatzfahrzeug
Kann die gebuchte Fahrzeuggruppe nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die Bereitstellung einer größeren Fahrzeuggruppe keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren, so gehen diese zu Lasten des Mieters.
Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost-und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs-und Krisengebieten sind verboten.